Ordnungsamt und Zoll überprüfen Shisha-Bars

SymbolbildDer Ordnungsdienst der Stadt Köln und der Zoll haben am Freitag- und Samstagabend (2. und 3. Juni 2017) in einer gemeinsamen Aktion insgesamt 14 Shisha-Bars in Köln kontrolliert. Anlass waren Hinweise und eigene Erkenntnisse über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. In 13 der Bars wurden zusätzlich die Kohlenmonoxid-Werte überprüft. In allen Betrieben wurden Verstöße festgestellt, die teilweise gravierend waren.

Der Ordnungsdienst war an beiden Abenden bis in die Nacht mit jeweils vier Außendienstkräften im Einsatz. In zehn Betrieben wurde gegen die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz verstoßen. Dies wird mit Bußgeldverfahren geahndet. Vier Heizgeräte zum Erhitzen von Kohle wurden sichergestellt, weil sie bei unsachgemäßer Benutzung einen Brand verursachen können. In einer Shisha-Bar wurde in einem Zubereitungsraum ein erhöhter Kohlenmonoxid-Wert gemessen. Nach einer zwangsweisen Belüftung konnte der Raum wieder freigegeben werden. Der Verantwortliche wurde an seine Verpflichtung zur Kontrolle dieses Wertes und insbesondere zur Vermeidung der von erhöhten Werten ausgehenden Gesundheitsgefahr für das Personal und die Gäste hingewiesen.

In sieben der kontrollierten Shisha-Bars fehlten die erforderlichen Messgeräte oder sie funktionierten nicht, weil sie entweder defekt waren oder keine Batterien enthielten. In diesen Fällen droht den Betreibern ein Zwangsgeld. Zwei Glücksspielautomaten wurden versiegelt, weil die Zulassung abgelaufen war. In einem Fall wurden Wetten illegal auf einem Laptop angeboten. Auch in diesen Fällen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Vier Betriebe hatten die Flächen der Außengastronomie illegal und teilweise erheblich ausgeweitet. Sie mussten dafür sofort die fällige Sondernutzungsgebühr zahlen, in einem Fall knapp 250 Euro. Sie erwarten außerdem ein Bußgeldverfahren.

Knapp 250 Kilo unversteuerten Wasserpfeifentabak stellte der Kölner Zoll in zwölf Shisha-Bars sicher. Allein in einer Bar fanden die Zöllner mehr als 36 Kilogramm. Dieser war unter anderem im Privatfahrzeug des Betreibers versteckt. Gegen die Verantwortlichen leitete der Zoll noch vor Ort entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Im Zuge der Kontrollen wurden zudem 54 Beschäftigte durch die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft.

Allein in diesen 14 Shisha-Bars haben meine Kollegen vor Ort neun Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht der Sozialversicherung, in je zwei Fällen Anhaltspunkte auf Beitragshinterziehung beziehungsweise den Verdacht von Leistungsbetrug, sowie acht Mindestlohnverstöße aufgedeckt,” sagte Jens Ahland, Sprecher des Hauptzollamts Köln.

Wegen der Vielzahl der festgestellten Verstöße werden das Ordnungsamt und der Zoll weitere gemeinsame Aktionen durchführen.

07.06.2017, Stadt Köln

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