Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften

Dem Hauptausschuss werden in seiner Sitzung am kommenden Montag, 5. Dezember 2016, folgende Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften zum Beschluss vorgelegt:
  • Lindweiler Weg, Köln-Longerich
  • Loorweg, Köln-Zündorf
  • Erbacher Weg, Köln-Lindweiler
  • Sinnersdorfer Straße, Köln-Roggendorf
  • Aloys-Boecker-Straße/Frankfurter Straße, Köln-Lind
  • Antoniusstraße/Auf dem Hühnerweg, Köln-Urbach
  • Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Straße, Köln-Holweide
  • Haferkamp, Köln-Flittard

Eine entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 3114/2016 wurde bereits in die Ratssitzung am 17. November 2016 eingebracht. Die Standorte Lindweiler Weg, Erbacher Weg, Antoniusstraße/Auf dem Hühnerweg, Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Straße, und Haferkamp, wurden bereits grundsätzlich beschlossen, lediglich die Art der Bebauung ist noch festzulegen. Die Verwaltung legt zudem ein weiteres Grundstück und das Ergebnis der Prüfung der Alternativflächen vor.
Ein alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung berücksichtigt zusätzlich das Grundstück Neusser Landstraße/Blumenbergsweg in Köln-Fühlingen.

Die Prüfung der mit Änderungsantrag (AN/1885/2016) vorgebrachten Alternativflächen ergibt folgendes Ergebnis:

  • Bruchstraße / Baptiststraße: Die in Rede stehenden Flurstücke sind aus Sicht der Verwaltung für temporäre Unterbringungsformen in der angestrebten Größenordnung zu klein. Zudem ist aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet keine Befreiung durch den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde zu erwarten.
  • Oranjehofstraße (Fühlinger See): Der Standort liegt unmittelbar an der Autobahn A1 und es bestehen Miet- bzw. Pachtverhältnisse mit Dritten. Zudem wird die Fläche regelmäßig im Zusammenhang mit dem Summerjam-Festival genutzt. Die Fläche ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht weiter zu verfolgen.
  • Neusser Landstraße / Blumenbergsweg: Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort für die temporäre Unterbringung von Geflüchteten geeignet. Planungsrechtlich sind hier sowohl mobile Wohneinheiten, als auch Systembauten möglich. Bei der baulichen Umsetzung sollte die Größe des Stadtteils Fühlingen allerdings entsprechend berücksichtigt werden.
  • Houdainer Straße: Die vorgeschlagenen Flächen kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht, da lediglich zwei der Flurstücke zusammenhängen, die Fläche insgesamt zu klein ist und zudem aufgrund des bestehenden Bebauungsplans eine nachhaltige, konventionelle Wohnbebauung vorgesehen ist.
  • Gewerbegebiet Westhoven: Die betroffenen Flurstücke im Gewerbegebiet sind entweder vermarktet oder befinden sich in entsprechender Anbahnung. Da die soziale Nutzung gemäß Bebauungsplan ausgeschlossen ist, kommen bau- und planungsrechtlich ohnehin lediglich mobile Wohneinheiten in Betracht. Aufgrund der Größe der Flächen und der Lage / Infrastruktur hält die Verwaltung den Standort für ungeeignet zur Unterbringung von Geflüchteten.
  • Gewerbegebiet Niederkasseler Straße: Im Gewerbegebiet selbst stehen keine freien Flächen für die Realisierung temporärer Unterbringungsformen zur Verfügung. Bei den angrenzenden Flurstücken handelt es sich um Ausgleichsflächen für einen bestehenden Bebauungsplan, die nicht erschlossen sind. Aus Sicht der Verwaltung kommt die Alternative daher nicht in Betracht.

Gemäß Beschlussvorlage mit der Nummer 1434/2016 beauftragte der Rat in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 die Verwaltung, zwölf temporäre Standorte für Flüchtlingsunterkünfte für bis zu 400 Geflüchtete je Standort auf ihre Eignung und bei erwiesener Eignung auf schnellstmögliche Realisierung zu prüfen. Zur grundsätzlichen Prüfung auf bauliche Eignung sollten Gutachten und Machbarkeitsstudien eingeholt werden. Die Prüfung der am 28. Juni 2016 beschlossenen Flächen ist erfolgt und Grundlage für die vorliegende Beschlussfassung. Die Bebauung der geeigneten Flächen soll kurzfristig erfolgen, um die bereits begonnene Rückgabe von als Notunterkunft genutzten Turnhallen an den Schul- und Vereinssport zügig fortführen zu können.

Gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag aus der Ratssitzung vom 17. November 2016 ergeben sich für die Beschlussalternative der Verwaltung für den Hauptausschuss am 5. Dezember 2016 insgesamt folgende Auswirkungen:

  • Es werden insgesamt 280 Plätze weniger realisiert (Verwaltungsvorschlag 2.140 Plätze, Alternative 1.860 Plätze).
  • Insgesamt 600 Plätze werden aufgrund der Umsetzung in Systembauweise mindestens drei Monate später zur Verfügung stehen.
  • Die notwendigen Investitionsauszahlungen erhöhen sich um 908.036 Euro und die zahlungswirksamen Aufwendungen reduzieren sich um 667.422 Euro.   Die Stadt Köln ist gesetzlich verpflichtet, ihr zugewiesene Geflüchtete mit Wohnraum zu versorgen.
  • Die Zahl unterzubringender Menschen wird weiter wachsen. Eine konkrete Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für 2016 liegt hierzu noch nicht vor. Inzwischen ist die Zahl der in Köln unterzubringenden Geflüchteten auf nunmehr rund 13.500 gestiegen.

Um neu zugewiesenen Geflüchteten – Köln muss weiterhin 5,5 Prozent der NRW zugewiesenen Geflüchteten aufnehmen – eine Unterkunft bieten zu können bzw. die in Notunterkünften, wie Turnhallen, untergebrachten Geflüchteten in reguläre Unterkünfte / Wohnheime zu verlegen, ist es dringend erforderlich, vorhandene und zusätzliche Ressourcen möglichst schnell zur Unterbringung von Geflüchteten herzurichten.

30.11.2016, Stadt Köln

626 Mal aufgerufen

Kommentar schreiben

Die folgenden im Rahmen der DSGVO notwendigen Bedingungen müssen gelesen und akzeptiert werden:
Durch Abschicken des Formulares wird dein Name, E-Mail-Adresse und eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung.

Unsere Website wird durch die Anzeige von Online-Werbung für unsere Besucher ermöglicht.
Bitte denken Sie darüber nach, uns zu unterstützen, indem Sie unsere Website auf die Whitelist setzen.