Am 4. April 2018 tritt die Katzenschutzverordnung in Kraft

Freigehende Katzen ab sofort kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen!

Als erste Millionenstadt hat Köln eine Verordnung zum Schutz von Katzen erlassen. Diese tritt am Mittwoch, 4. April 2018, in Kraft und umfasst eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Katzenhalterinnen und -halter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, diese ab dem Alter von fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Zudem müssen die Katzen dauerhaft mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und bei einem Haustierregister – zum Beispiel “TASSO e.V.” oder “FINDEFIX” – registriert werden. Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig nur freien Auslauf haben, wenn sie kastriert sind.
Mit einer Informationskampagne weist die Stadt Köln Katzenhalterinnen und -halter auf ihre Pflichten hin. Sie verteilt Informationsplakate und Faltblätter an Kölner Tierarztpraxen.

Erforderlich wurde die Katzenschutzverordnung, weil es in den letzten Jahren zu einer unkontrollierten Vermehrung von freilebenden mit auch freigehenden Katzen und damit zu einer Überpopulation gekommen ist. Die Maßnahmen der Tierschützerinnen und Tierschützer, Katzen einzufangen, tierärztlich untersuchen und kastrieren zu lassen, konnten die Population bisher nicht eindämmen. Viele freilebende Katzen – ausgesetzte, entlaufene oder im Freien geborene – sind verwahrlost, krank und verletzt sowie in einem schlechten Allgemeinzustand. Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, dass sich die Gesamtzahl der freilebenden Katzen durch das Gebot der Kastration langfristig verringert.

 

[blockquote font=”1″ italic=”yes”]Ohne das herausragende ehrenamtliche Engagement der Tierschützerinnen und Tierschützer sowie der Tierärztinnen und Tierärzte in Köln gäbe es die Verordnung nicht[/blockquote]betont Konrad Peschen, Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes.

Katzen sind bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif und können zwei bis dreimal im Jahr vier bis sechs Junge bekommen. Die freilebenden Katzen sind auf sich alleine gestellt und erhalten keine Gesundheitsvorsorge. So können sich ohne die erforderliche Gesundheitsvorsorge wie Impfungen und Entwurmungen ungehemmt katzentypische Krankheiten verbreiten. Auch unbehandelte Verletzungen, insbesondere aus Revierkämpfen, können zu schweren Infektionen führen, an denen die Katzen auch eingehen können. Darüber hinaus übt Futtermangel einen starken Jagdtrieb auf schützenswerte Vögel und Kleinsäuger aus. Die Katze selber hat hingegen keine natürlichen Feinde und vermehrt sich ungehemmt. Die Zahl der freilebenden Katzen liegt in Köln bei rund 20.000, Tendenz steigend. Gleichzeitig erhöht sich der Unterbringungsbedarf der Katzen in den Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine in einem Maße, in dem er kaum noch befriedigt werden kann.

Die Kennzeichnung und Registrierung ermöglicht die Zuordnung der Katze zu einem Halter. Aufgegriffene Katzen können so an ihre Besitzerin oder Besitzer zurückgegeben werden. Die Kosten für die Kennzeichnung betragen etwa 75 Euro. Die Registrierung ist kostenlos.

Die Kosten für die Kastration betragen nach der Gebührenordnung für Tierärzte für Kater etwa 90 Euro, für Katzen etwa 150 Euro.

Die Katzenschutzverordnung legitimiert Tierschützerinnen und Tierschützer, bei aufgegriffenen Freigängerkatzen, die nicht gekennzeichnet und registriert sind, Inobhut zu nehmen und kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Verordnung schafft in diesen Punkten Rechtssicherheit.

 23. März 2018, Stadt Köln

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